MARC FROMMHOLD
RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR STEUERRECHT
*1969.
Rechtsanwalt seit 1999
Fachanwalt für Steuerrecht seit 2004
Tätigkeitsgebiete:
Ich berate und unterstütze Sie in nahezu allen steuerlichen Angelegenheit. Von der „einfachen“ Einkommensteuererklärung über die Lohn- und Finanzbuchhaltung bis zur Erstellung von Bilanzen und Jahresabschlüssen.
Bei unternehmerischer Betätigung ist die Rechtsform des Unternehmens von besonderer Bedeutung für die Besteuerung, aber auch für die Rechtsverhältnisse des oder der Unternehmer(s) untereinander. Bei der Wahl der passenden Unternehmensform, bei Neugründung oder Umwandlung biete ich, als zugelassener Rechtsanwalt, neben der steuerlichen Beratung auch umfassende rechtliche Beratung zur Vertragsgestaltung.
Auch bei erbschaftsteuerlichen Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.
Qualifikation:
- 1989 bis 1991: Ausbildung zum Bankkaufmann, Deutsche Bank
- 1991 bis 1999: jur. Studium und Referendariat, Münster u. Köln
- 1999 bis 2001: Angestellter Rechtsanwalt, Kanzlei Kurze
- 2001 bis 2010: Sozius Kanzlei Kurze & Frommhold
- 2010 bis 2025: Gründungspartner, Kurze & Partner
- Seit 2025: selbständiger Anwalt, Kanzlei Frommhold
Mitglied im
Kontakt
- Mühlenstraße 16
- 50321 Brühl
- E-Mail: info@steuerrecht-frommhold.de
- Telefon: 02232 3079880