Marc Frommhold

Rechtsanwalt

Fachanwalt Für Steuerrecht

Steuerberatung

MARC FROMMHOLD

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR STEUERRECHT

*1969.

Rechtsanwalt seit 1999

Fachanwalt für Steuerrecht seit 2004

Tätigkeitsgebiete:

Ich berate und unterstütze Sie in nahezu allen steuerlichen Angelegenheit. Von der „einfachen“ Einkommensteuererklärung über die Lohn- und Finanzbuchhaltung bis zur Erstellung von Bilanzen und Jahresabschlüssen.

Bei unternehmerischer Betätigung ist die Rechtsform des Unternehmens von besonderer Bedeutung für die Besteuerung, aber auch für die Rechtsverhältnisse des oder der Unternehmer(s) untereinander. Bei der Wahl der passenden Unternehmensform, bei Neugründung oder Umwandlung biete ich, als zugelassener Rechtsanwalt, neben der steuerlichen Beratung auch umfassende rechtliche Beratung zur Vertragsgestaltung.

Auch bei erbschaftsteuerlichen Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.

Qualifikation:

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